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   VG Sigmaringen, 27.08.2003 - 1 K 638/02   

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VG Sigmaringen, 27.08.2003 - 1 K 638/02 (https://dejure.org/2003,18164)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 27.08.2003 - 1 K 638/02 (https://dejure.org/2003,18164)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 27. August 2003 - 1 K 638/02 (https://dejure.org/2003,18164)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zur Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen - Assoziationsrecht EG-Türkei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 12.06.1980 - 1/80

    Salmon

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.08.2003 - 1 K 638/02
    Art. 14 ARB 1/80 gewähre ihm den Ausweisungsschutz wie bei einem freizügigkeitsberechtigten EG-Ausländer.

    Er könne sich auf Art. 7 Satz 1, 14 Abs. 1 ARB 1/80 berufen, da er als Kind eines türkischen Arbeitnehmers in Deutschland mit diesem zusammen lebe.

    Auch sei zweifelhaft, ob die Haft die Rechte nach Art. 7 ARB 1/80 automatisch zerstöre.

    Auch gingen die Rechte nach Art. 7 ARB 1/80 nicht unter, wenn er eine selbständige Tätigkeit aufnehme.

    Bei Art. 14 ARB 1/80 komme es auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung an, so dass auch nach Erlass der Ausweisungsverfügung für den Kläger günstige Umstände zu berücksichtigen seien.

    Auch stehen Vorschriften des Europäischen Niederlassungsabkommens und des ARB 1/80 nicht entgegen.

    Ob die Voraussetzungen des Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 vorliegen - Art. 6 ARB 1/80 greift wegen der selbstständigen Tätigkeit des Klägers ebenso wenig ein wie Art. 7 Satz 2 ARB 1/80 wegen des Fehlens einer abgeschlossenen Berufsausbildung - kann hier offen bleiben.

    Denn selbst wenn die Voraussetzungen dieser Vorschrift vorlägen, stünden sie einer Ausweisung im Hinblick auf Art. 14 ARB 1/80 nicht entgegen.

    Nach dieser Vorschrift geltend die Regelungen des 1. Abschnitts des ARB 1/80 vorbehaltlich der Beschränkungen, die aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit gerechtfertigt sind.

    Der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 10.02.2000, a.a.O., ) hat  dieser Vorschrift entnommen, dass die im Rahmen der Artikel 39 bis 41 EG (ex-Art. 48 bis 50 EGV) geltenden Grundsätze soweit wie möglich auf die türkischen Arbeitnehmer, welche die im Beschluss Nr. 1/80 eingeräumten Rechte besitzen, übertragen werden sollen (vgl. auch EuGH, Urteile vom 06.06.1995 - Rs. C- 434/93 -, InfAuslR 1995, 261 Rdnrn. 14, 19 und 20, vom 23.01.1997 - Rs. C-171/95 , InfAuslR 1997, 146 Rdnrn. 20 und 28 und vom 26.11.1998 - Rs. C-1/97 , InfAuslR 1999, 6 Rdnr. 23, sowie Urteile vom 30.09.1997 - Rs. C-36/96 -, Slg. 1997, I-5143, Rdnr. 21, und Rs. C-98/96 -, Slg. 1997, I-5179, Rdnr. 21).

    Zum Zweck der Verhinderung weiterer einschlägiger Straftaten durfte die Ausweisung nach Art. 14 ARB 1/80 damit erfolgen.

  • FG Bremen, 17.06.2004 - 1 K 639/02

    Neue Tatsachen; Umfang der Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten (hier:

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.08.2003 - 1 K 638/02
    Ein Antrag des Klägers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ist mit Beschluss vom 18.06.2002 - 1 K 639/02 - zurückgewiesen worden.

    Auf sie und die Gerichtsakten in diesem und in den Verfahren 1 K 639/02 und 1 K 1239/03 wird wegen weiterer Einzelheiten Bezug genommen.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 18.06.2002 - 1 K 639/02 - und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 17.06.2003 - 14 S 1549/02 - und die Gründe der Ausweisungsverfügung verwiesen.

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2002 - 11 S 1270/02

    Ausweisung EG-Angehöriger - "Gesetzmäßigkeitsüberprüfung"; Revisionsverfahren

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.08.2003 - 1 K 638/02
    Ungeachtet der Frage, ob die Richtlinie überhaupt auf den Kläger als türkischen Staatsangehörigen Anwendung findet, geht die erkennende Kammer mit dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (vgl. Urteil vom 28.11.2002 - 11 S 1270/02 -) davon aus, dass ein auf die Prüfung der Gesetzmäßigkeit i.S. des Art. 9 der Richtlinie 64/221/EWG beschränktes Rechtsmittel nur dann anzunehmen ist, wenn sich die gerichtliche Kontrolle auf die formelle Rechtmäßigkeit und die Nichtigkeit einer Maßnahme beschränkt, was vorliegend nicht der Fall ist (vgl. S. 34 des Amtlichen Umdruck des Urteils vom 28.11.2002).
  • EuGH, 19.01.1999 - C-348/96

    AUSWEISUNG AUF LEBENSZEIT FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG ERKLÄRT

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.08.2003 - 1 K 638/02
    Eine strafrechtliche Verurteilung kann danach nur insoweit eine Ausweisung rechtfertigen, als die ihr zugrunde liegenden Umstände ein persönliches Verhalten erkennen lassen, das eine gegenwärtige Gefährdung der öffentlichen Ordnung darstellt (vgl. bereits EuGH, Urteil vom 19.01.1999 - Rs. C-348/96 -, Slg. 1999, I-11, Rdnrn. 22 bis 24).
  • EuGH, 30.09.1997 - C-98/96

    Ertanir / Land Hessen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.08.2003 - 1 K 638/02
    Der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 10.02.2000, a.a.O., ) hat  dieser Vorschrift entnommen, dass die im Rahmen der Artikel 39 bis 41 EG (ex-Art. 48 bis 50 EGV) geltenden Grundsätze soweit wie möglich auf die türkischen Arbeitnehmer, welche die im Beschluss Nr. 1/80 eingeräumten Rechte besitzen, übertragen werden sollen (vgl. auch EuGH, Urteile vom 06.06.1995 - Rs. C- 434/93 -, InfAuslR 1995, 261 Rdnrn. 14, 19 und 20, vom 23.01.1997 - Rs. C-171/95 , InfAuslR 1997, 146 Rdnrn. 20 und 28 und vom 26.11.1998 - Rs. C-1/97 , InfAuslR 1999, 6 Rdnr. 23, sowie Urteile vom 30.09.1997 - Rs. C-36/96 -, Slg. 1997, I-5143, Rdnr. 21, und Rs. C-98/96 -, Slg. 1997, I-5179, Rdnr. 21).
  • EuGH, 26.11.1998 - C-1/97

    Birden

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.08.2003 - 1 K 638/02
    Der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 10.02.2000, a.a.O., ) hat  dieser Vorschrift entnommen, dass die im Rahmen der Artikel 39 bis 41 EG (ex-Art. 48 bis 50 EGV) geltenden Grundsätze soweit wie möglich auf die türkischen Arbeitnehmer, welche die im Beschluss Nr. 1/80 eingeräumten Rechte besitzen, übertragen werden sollen (vgl. auch EuGH, Urteile vom 06.06.1995 - Rs. C- 434/93 -, InfAuslR 1995, 261 Rdnrn. 14, 19 und 20, vom 23.01.1997 - Rs. C-171/95 , InfAuslR 1997, 146 Rdnrn. 20 und 28 und vom 26.11.1998 - Rs. C-1/97 , InfAuslR 1999, 6 Rdnr. 23, sowie Urteile vom 30.09.1997 - Rs. C-36/96 -, Slg. 1997, I-5143, Rdnr. 21, und Rs. C-98/96 -, Slg. 1997, I-5179, Rdnr. 21).
  • EuGH, 30.09.1997 - C-36/96

    Günaydin u.a. / Freistaat Bayern

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.08.2003 - 1 K 638/02
    Der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 10.02.2000, a.a.O., ) hat  dieser Vorschrift entnommen, dass die im Rahmen der Artikel 39 bis 41 EG (ex-Art. 48 bis 50 EGV) geltenden Grundsätze soweit wie möglich auf die türkischen Arbeitnehmer, welche die im Beschluss Nr. 1/80 eingeräumten Rechte besitzen, übertragen werden sollen (vgl. auch EuGH, Urteile vom 06.06.1995 - Rs. C- 434/93 -, InfAuslR 1995, 261 Rdnrn. 14, 19 und 20, vom 23.01.1997 - Rs. C-171/95 , InfAuslR 1997, 146 Rdnrn. 20 und 28 und vom 26.11.1998 - Rs. C-1/97 , InfAuslR 1999, 6 Rdnr. 23, sowie Urteile vom 30.09.1997 - Rs. C-36/96 -, Slg. 1997, I-5143, Rdnr. 21, und Rs. C-98/96 -, Slg. 1997, I-5179, Rdnr. 21).
  • EuGH, 23.01.1997 - C-171/95

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DIE FRAGE, OB EIN TÜRKISCHER ARBEITNEHMER, DER

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.08.2003 - 1 K 638/02
    Der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 10.02.2000, a.a.O., ) hat  dieser Vorschrift entnommen, dass die im Rahmen der Artikel 39 bis 41 EG (ex-Art. 48 bis 50 EGV) geltenden Grundsätze soweit wie möglich auf die türkischen Arbeitnehmer, welche die im Beschluss Nr. 1/80 eingeräumten Rechte besitzen, übertragen werden sollen (vgl. auch EuGH, Urteile vom 06.06.1995 - Rs. C- 434/93 -, InfAuslR 1995, 261 Rdnrn. 14, 19 und 20, vom 23.01.1997 - Rs. C-171/95 , InfAuslR 1997, 146 Rdnrn. 20 und 28 und vom 26.11.1998 - Rs. C-1/97 , InfAuslR 1999, 6 Rdnr. 23, sowie Urteile vom 30.09.1997 - Rs. C-36/96 -, Slg. 1997, I-5143, Rdnr. 21, und Rs. C-98/96 -, Slg. 1997, I-5179, Rdnr. 21).
  • EuGH, 26.02.1975 - 67/74

    Bonsignore / Oberstadtdirektor der Stadt Köln

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.08.2003 - 1 K 638/02
    Der EuGH hat daraus gefolgert, dass das Gemeinschaftsrecht der Ausweisung eines Angehörigen eines Mitgliedstaats entgegensteht, die auf generalpräventive Gesichtspunkte gestützt wird, d. h., die zum Zweck der Abschreckung anderer Ausländer verfügt wird (vgl. EuGH, Urteil vom 26.02.1975 - Rs. C-67/74 -, Slg. 1975, 297, Rdnr. 7),  und  diese  Grundsätze in der oben genannten Entscheidung vom 10.02.2000 auf türkische Staatsangehörige übertragen.
  • BVerwG, 26.02.2002 - 1 C 21.00

    Assoziationsrecht EG-Türkei; Ausweisung nach Ermessen; Dienstleistungsfreiheit;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.08.2003 - 1 K 638/02
    Bei der Prüfung eines Verstoßes gegen diese Vorschrift ist darauf abzustellen, ob die von den zuständigen Behörden angewandte innerstaatliche Regelung die Situation des türkischen Staatsangehörigen im Verhältnis zu den Vorschriften, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zusatzprotokolls im Jahr 1972 galten, erschwert, für ihn also im konkreten Einzelfall ungünstiger ist (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.02.2002 - 1 C 21/00 - m.w.N.).
  • EuGH, 06.06.1995 - C-434/93

    Bozkurt / Staatssecretaris van Justitie

  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 11 S 1303/04

    Wegfall des aufgrund Familiennachzugs erworbenen assoziationsrechtlichen

    Die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 27. August 2003 - 1 K 638/02 - wird zurückgewiesen.

    Das Verwaltungsgericht Sigmaringen wies die Klage mit Urteil vom 27.8.2003 - 1 K 638/02 - als nicht begründet ab.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 27.8.2003 - 1 K 638/02 - zu ändern und die Verfügung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 21.3.2002 aufzuheben.

    Dem Senat liegen die den Kläger betreffenden Ausländerakten des Beklagten vor, sowie die Gerichtsakten des Verwaltungsgerichts Sigmaringen in den Verfahren - 1 K 638/02 -, - 1 K 639/02 - und - 1 K 1239/03 -.

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